Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit. Eine bestandene Prüfung führt zum eidg. Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Hotellerie- Hauswirtschaft EFZ.
Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:
a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 6 Stunden. Der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
Position | Handlungskompetenzbereich | Gewichtung |
1 |
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30% |
2 |
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50% |
3 |
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20% |
b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.
Nullserien und die Ausführungsbestimmungen sind in Erarbeitung.