Kompetenznachweis
KOMPETENZNACHWEISE – INFORMATIONEN UND ANLEITUNG
Die Lernenden erwerben während ihrer zweijährigen beruflichen Grundbildung zur Hauswirtschaftspraktikerin oder zum Hauswirtschaftspraktiker mit eidgenössischem Berufsattest Fachwissen und Fertigkeiten, welche im Bildungsplan festgelegt sind.
Unabhängig vom Qualifikationsverfahren sollen die Lernenden die Möglichkeit erhalten, die erlangten Kompetenzen in berufsrelevanten Arbeitssituationen zu beweisen und zu belegen. Dabei werden folgende im Bildungsplan definierte Fachbereiche berücksichtigt:
- Beraten und Bedienen der Kundinnen und Kunden
- Reinigen und Gestalten von Räumen und Einrichtungen
- Ausführen der Arbeiten im Wäschekreislauf
- Zubereiten und Verteilen von Menüs
- Ausführen administrativer Arbeiten
- Fördern der eigenen Gesundheit
Diese Kompetenznachweise vermitteln ein aussagekräftiges Bild über die Handlungsfähigkeit der Lernenden in unterschiedlichen Arbeitsgebieten und können einer Standortbestimmung vor dem Qualifikationsverfahren dienen.
Für Lernende, die ihre Ausbildung nicht mit dem eidgenössischen Berufsattest abschliessen, sind die Kompetenznachweise eine wertvolle Bescheinigung ihrer Stärken in einzelnen Bereichen.
BEURTEILUNGSSYSTEM
Die OdA Hauswirtschaft Schweiz hat ein transparentes Beurteilungssystem geschaffen, welches diesem Anliegen entspricht.
MODALITÄTEN
Die Leistungen und Kompetenzen der Lernenden werden durch die Berufsbildnerin oder den Berufsbildner im Ausbildungsbetrieb überprüft und beurteilt. Die Abnahme wird folgendermassen durchgeführt:
- Die dafür geschaffenen Arbeitssituationen sind exemplarisch und dem Ausbildungsstand der Lernenden angepasst.
- Die Aufgabenstellungen und Erwartungen sind klar definiert, sodass die Lernenden die Arbeitssituationen selbständig meistern können.
- Die Kompetenznachweise werden ab dem 2. Lehrjahr durchgeführt, sobald die Inhalte pro Fachbereich zu zwei Dritteln vermittelt sind.
- Die beurteilten Arbeitssituationen werden mit den Lernenden besprochen.
KOMPETENZNACHWEISE
Der Kompetenznachweis ist vom Lehrbetrieb bei Nichtbestehen des Qualifikationsverfahrens auszufüllen und an die zuständige regionale oder kantonale OdA Hauswirtschaft einzureichen.