FAQS – Häufig gestellte Fragen
FAQS – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ÜBER HAUSWIRTSCHAFTSPRAKTIKER/-IN EBA
1. WAS MUSS ICH MITBRINGEN, UM HAUSWIRTSCHAFTSPRAKTIKER/-IN WERDEN ZU KÖNNEN?
Die berufliche Grundbildung zum/zur Hauswirtschaftspraktiker/-in richtet sich an Jugendliche, die eine grosse praktische Begabung, einen ausgeprägten Ordnungssinn, Zuverlässigkeit und Genauigkeit besitzen. Teamfähigkeit und Kontaktfreudigkeit sind genauso wichtig, wie sich für Ordnung und Pünktlichkeit zu engagieren. Jugendliche, die gerne selbständig arbeiten, Interesse an einer intakten Umwelt haben und Gesundheit und Hygiene als selbstverständlich erachten, wie Interesse an verschiedensten Materialien und an Nahrungsmitteln bekunden, sind im richtigen Beruf. Vorbedingung ist der Abschluss der obligatorischen Schulbildung sowie vornehmlich praktische Begabung.
2. IN WELCHEN BEREICHEN ARBEITE UND LERNE ICH WÄHREND DER AUSBILDUNG?
Die berufliche Grundbildung im Einsatzgebiet Hauswirtschaft umfasst die Bereiche Ernährung und Verpflegung, Wohnen und Reinigungstechnik, Wäscheversorgung, Gästebetreuung und Service, Administration sowie Gesundheits- und Sozialwesen. Als Hauswirtschaftspraktiker/-in kann in einem Heim, Spital oder Hotel in den ausgebildeten Bereichen gearbeitet werden.
3. WAS FÜR AUSBILDUNGSORTE STEHEN MIR ZUR VERFÜGUNG?
Im ersten Lehrjahr kann sich die / der Lernende wahlweise in einem Familien- oder in einem Grosshaushalt (Heim, Spital, Hotel- und Gastronomiebetrieb) ausbilden lassen. Findet das erste Lehrjahr im Familienhaushalt statt, bedeutet das meist eine unschätzbare Bereicherung für die / den Lernenden. Durch den direkten und persönlichen Kontakt im familiären Umfeld werden neben den fachlichen Kompetenzen die Sozialkompetenz, die Kommunikationsfähigkeit und die Offenheit der Auszubildenden gefördert. Das zweite Lehrjahr wird in jedem Fall in einem Grosshaushalt absolviert.
4. WIE BEKOMME ICH DAS WISSEN VERMITTELT?
Am Anfang jedes Lehrjahres steht ein einwöchiger überbetrieblicher Kurs. Die praktische Ausbildung erhalten die Lernenden dann in ihrem Lehrbetrieb, also in einem Familien- oder Grosshaushalt. Für die theoretische Ausbildung besuchen alle Lernenden die Berufsfachschule.
5. MIT WEM KANN ICH EINEN LEHRVERTRAG ABSCHLIESSEN?
Lehrverträge können entweder nur mit einem Betrieb oder mit mehreren Betrieben („Verbundvertrag“) abgeschlossen werden. Beim Verbundvertrag wechselt die / der Lernende von einem Betrieb zum andern und wird umfassend und praxisorientiert in den verschiedenen Bereichen ausgebildet. Dank dem Verbundvertrag, der zu Beginn der beruflichen Grundbildung über alle Lehrjahre bestehen muss, eignen sich auch kleinere oder sehr spezialisierte Betriebe für die Ausbildung von Lernenden. Arbeiten mehrere Betriebe zusammen, dann teilen sie sich auch die Ausbildungskosten und die Verantwortung.
6. IN WELCHEN BEREICHEN KANN ICH NACH DER GRUNDBILDUNG ARBEITEN?
Hauswirtschaftspraktiker können in Grossbetrieben (Heime, Spitäler, Hotels, usw.) oder in einem Familienhaushalt arbeiten und sind für hauswirtschaftliche Tätigkeiten als auch für deren Ausführung zuständig. Ihr Umgang mit der Umwelt, mit Nahrungsmitteln und Materialien ist geprägt von ökologischen Kriterien.
7. HABE ICH NACH DER LEHRE WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN?
Nach dem Abschluss der zweijährigen beruflichen Attest-Ausbildung als Hauswirtschaftspraktiker/-innen können diese in das 2. Lehrjahr der Grundbildung Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft einsteigen und das eidg. Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft EFZ erreichen.
Details siehe Berufsbildungsschema.